Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt inzwischen meist elektronisch geführt wird und dort auch eingesehen werden kann, soweit berechtigtes Interesse besteht (Grundbucheinsicht). Im Grundbuch ist jedes Grundstück in einem Bezirk auf einem gesonderten Grundstücksblatt eingetragen. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei so genannten Abteilungen. Abteilung I gibt Auskunft über den Eigentümer des Grundstücks, Abteilung II über etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte, Lasten und Beschränkungen. Abteilung III enthält die Grundpfandrechte, Grundschulden und Hypotheken.
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